Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung, wenn Rechnungsaussteller rückwirkend auf Steuerfreiheit pocht
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt es Unternehmen in vielen Fällen, bei eigentlich umsatzsteuerfreien Leistungen zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren (Grundstücksverkauf, Grundstücksvermietung, Goldlieferungen etc.). Was passiert steuerlich, wenn der Rechnungsaussteller sich später anders entscheidet?
Mit diesem Fall hatten sich die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) zu befassen. Ein Unternehmen, das eine Gold- und Silberscheideanstalt betrieb, erhielt von einem anderen Unternehmer eine Goldlieferung, die dieser als umsatzsteuerpflichtig behandelte. Ein Jahr später kam eine neue Rechnung, in der die Lieferung nun auf einmal nach § 25c Abs. 1 Satz 1 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt wurde.
Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung festgelegt
Die Richter des BFH hatten nun zu klären, wann der Rechnungsempfänger seinen Vorsteuerabzug zu berichtigen hat, und kamen dabei zu folgender Auffassung (Urteil vom 10.12.2009, Az. XI R 7/08, NV):
| Berichtigung im Zeitpunkt des Erhalts der berichtigten Rechnung | Berichtigung rückwirkend im Jahr, in dem die Leistung (Lieferung des Goldes) erfolgte |
| Nein | Ja |
Das hat zur Folge, dass durch die rückwirkende Vorsteuerberichtigung Nachzahlungszinsen entstehen. Die Richter führten in ihrem Urteil auch aus, dass Sie als Rechnungsempfänger der Rechnungsberichtigung nicht zustimmen brauchen. Den Verzicht auf eine Option zur Umsatzsteuerpflicht trifft einzig und allein der Rechnungsaussteller.
Praxis-Tipp:
Um sich zu schützen, sollten Sie für diesen Fall deshalb mit einem Passus im Kaufvertrag bzw. in der Rechnung vorsorgen. Sinngemäßer Inhalt. Sollte der Rechnungsaussteller eine bisher als umsatzsteuerpflichtig erfasste Leistungen auf einmal doch als umsatzsteuerfrei behandeln wollen, muss er auch für etwaige Nachzahlungszinsen, die Ihnen als Rechnungsempfänger entstehen, aufkommen.
Berichtigungen von Rechnungen kommen auch vor, wenn bestimmte Rechnungsangaben fehlen. Welche Besonderheiten hierbei zu beachten sind, verraten wir Ihnen hier.
