Vorsteuervergütungsanträge: Stichtag 30.9.2010 beachten!
Waren Mitarbeiter Ihres Unternehmens 2009 im EU-Ausland und wurden dort mit Umsatzsteuer belastet, können Sie sich diese im Rahmen der Vorsteuervergütung wieder erstatten lassen. Stichtag ist der 30.9.2010. Der Antrag ist neuerdings beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.
Die verlängerte Frist zur Beantragung der Vorsteuervergütung und die Antragstellung im eigenen Land sollten eigentlich zu einer Vereinfachung führen. Doch gerade das Gegenteil ist eingetreten. Zwar mussten die Mitgliedsstaaten ihre Web-Portale am 1.1.2010 online schalten. Technisch gibt es jedoch noch unzählige Schwierigkeiten.
Frühzeitig mit Vorbereitung beginnen
Aufgrund längerer Wartezeiten bei der Registrierung in den Web-Portalen und der technischen Übermittlungsprobleme (zu große Datensätze können nicht übermittelt werden) sollte Ihr Unternehmen schon heute mit der Vorbereitung beginnen, um die Ausschlussfrist zum 30.9.2010 nicht zu gefährden. Ausschlussfrist bedeutet, dass der Vergütungsantrag nicht bearbeitet wird, sollte er nur einen Tag später beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.
Praxis-Tipp: Damit der Antrag auf Vorsteuervergütung erfolgreich gestellt werden kann, bieten sich folgende Vorbereitungsarbeiten an:
- Registrierung im Web-Portal des Bundeszentralamts für Steuern
- Klärung, für welche Leistungen das jeweilige Land eine Vorsteuervergütung ausschließt
- Einscannen der Belege, für die eine Vorsteuervergütung beantragt werden soll
- Ausfüllen und Übermittlung des Vergütungsantrags
Um mit möglichst geringem Zeitaufwand eine möglichst hohe Vorsteuervergütung zu erzielen, haben wir für Sie die einzelnen Vorbereitungsschritte im Zusammenhang mit dem neuen Vergütungsverfahren zusammengestellt.
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