
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind u.a. nur dann steuerfrei, wenn Ihr Kunde ein Unternehmer bzw. Unternehmen ist und über eine Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügt. Daher ist es enorm wichtig, dass Sie
diese Nummer immer bei neuen Geschäftspartnern überprüfen.
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