Vorsteuererstattung: So wehren Sie sich gegen eine Sicherheitsleistung
Reichen Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einer hohen Vorsteuererstattung beim Finanzamt ein, kommt es häufig vor, dass das Finanzamt die Auszahlung wegen Zweifeln verweigert. Fordert das Finanzamt von Ihnen bis zur Klärung der Zweifel eine Sicherheitsleistung, sollten Sie kontern.
Denn dass die Auszahlung eines Vorsteuererstattungsanspruchs von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wird, soll die Ausnahme sein. Das Finanzamt sollte zuerst versuchen, die Zweifel durch eine Umsatzsteuerprüfung oder durch eine Umsatzsteuer-Nachschau auszuräumen. Nur bei komplizierten Sachverhalten, bei denen eine Klärung innerhalb von 6 Wochen nicht möglich ist, darf das Finanzamt die vorläufige Vorsteuererstattung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Hinweis auf oftmals unbekanntes BMF-Schreiben
Sollte das Finanzamt, ohne einen Prüfer geschickt zu haben, auf eine Sicherheitsleistung bestehen, sollten Sie auf ein älteres und häufig unbekanntes Schreiben des Bundesfinanzministeriums hinweisen, in dem die eingangs erwähnten Spielregeln zur Sicherheitsleistung erläutert sind (BMF, Schreiben vom 8.10.2002, Az. IV B 2 – S 7420 – 350/02).
Praxis-Tipp: Damit bei Vorsteuererstattungsansprüchen im Finanzamt erst gar keine Zweifel aufkommen, sollten Sie dem Finanzamt die Rechnungen mit den höchsten Vorsteuerbeträgen in Kopie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Bei vielen Rechnungen mit kleineren Beträgen bietet sich die Vorlage einer Liste mit den Rechnungsbeträgen an.
Gerade wenn Rückfragen des Finanzamts zu erwarten sind, sollte die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. die -Jahreserklärung wasserdicht sein. Nutzen Sie deshalb unser Berechnungs-Tool zur Vorsteuerverprüfung. Interessiert? Dann klicken Sie hier.
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