ELSTER: grobes Verschulden bei fehlerhafter Eingabe

Was passiert, wenn Sie beim Ausfüllen einer Steuererklärung per ELSTER bestimmte Vordruckzeilen vergessen oder übersehen? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn die einmonatige Einspruchsfrist verstrichen ist. Denn dann kommt eine Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids zu Ihren Gunsten nur dann in Betracht, wenn das Finanzamt ein grobes Verschulden Ihrerseits beim Ausfüllen der Erklärungsvordrucke verneint.

Finanzrichter haben Zweifel

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hatte ein Steuerzahler vergessen, Sonderausgaben einzutragen, weil das ELSTER-Programm ihm die betreffende Maske nicht gezeigt hatte. Bei Ausfüllen der Steuererklärung im ELSTER-Verfahren für das Folgejahr fiel ihm sein Missgeschick auf. Doch seinen Änderungsantrag schmetterte das Finanzamt ab, weil es ein grobes Verschulden darstellt, wenn Eingaben fälschlicherweise unterlassen werden. Doch die Richter des FG Rheinland-Pfalz hatten Zweifel an dem Vorliegen eines groben Verschuldens (Urteil vom 13.12.2010, Az. 5 K 2099/09).

Praxis-Tipp: Aus diesem Grund wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen (Aktenzeichen noch nicht bekannt). Nun haben die Münchner Richter zu klären, ob bei fehlerhaftem Ausfüllen der elektronischen Masken eine Änderung bestandskräftiger Bescheide infrage kommt oder nicht. Sind Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen, sollten Sie sich mit einem Einspruch und einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens wehren. 

Fristgerechter Zugang der Umsatzsteuererklärung per ELSTER beim Finanzamt. Welche Besonderheiten hierbei gelten, verraten wir Ihnen hier.


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