Umsatzsteuer-Nachschau neu geregelt: Wo lauern die Risiken für Ihr Unternehmen?

Dass Finanzbeamte außerhalb einer Außenprüfung und ohne vorherige Ankündigung Gewerberäume während Arbeits- und Geschäftszeiten betreten dürfen, „um Sachverhalte festzustellen, die für die Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer erheblich sein können“, und Aufzeichnungen anfordern können, um Sachverhalte zu überprüfen, ist nicht neu. Dieser Passus wurde im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes durch einen weiteren ergänzt. Und zwar dürfen Finanzbeamte nun zusätzlich auch elektronische Daten in Augenschein nehmen und dazu sogar das EDV-System Ihres Unternehmens hinzuziehen (§ 27b Umsatzsteuergesetz).

Für Ihr Unternehmen bringt das erhebliche Risiken mit sich, denn Sie haben bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung keine Gelegenheit, Daten, die nicht vom Finanzamt gesehen werden sollen, vorab zu separieren.

Besonders gefährlich: Tauchen Hinweise auf, die für die Erhebung anderer Steuern wie z. B. der Körperschaftsteuer von Bedeutung sein können, dürfen auch diese analysiert werden.

Deshalb unser Tipp: Tragen Sie Sorge dafür, dass die Zugriffsrechte auf die Unternehmens-EDV und auf Teile derselben eindeutig geregelt werden. Das gilt für alle Inhalte, aber nicht für steuerrelevante Vorgänge.

Hilfreiches zum Thema Umsatzsteuer finden Sie hier.


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