Zusammenfassende Meldung: bald monatliche Abgabe?
Im Jahr 2012 halbiert sich die Bagatellgrenze bei der Zusammenfassenden Meldung von 100.000 € auf 50.000 €. Dadurch muss Ihr Unternehmen ab 2012 möglicherweise die Zusammenfassende Meldung nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen.
Führt Ihr Unternehmen umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Leistungen aus, muss eine Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden. Je nach Höhe der Umsätze je Quartal ist diese Meldung entweder vierteljährlich oder monatlich abzugeben.
Halbierung der Bagatellgrenze mit Rückwirkung
Das Finanzamt erwartet ab 2012 eine monatliche Abgabe, wenn der Umsatz für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen im Quartal mehr als 50.000 € beträgt. Doch aufgepasst! Sie müssen hier bereits die letzten 4 Quartale begutachten (§ 18a Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25.6.2010, Tz. 5 und 20).
Beispiel:
Ihr Unternehmen hatte im Jahr 2011 in den Quartalen 1 bis 4 folgende Umsätze aus innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen:
| Quartal 1/2011 | Quartal 2/2011 | Quartal 3/2011 | Quartal 4/2011 |
| 60.000 € | 40.000 € | 45.000 € | 35.000 € |
Da die neue Bagatellgrenze also im ersten Quartal 2011 überschritten wurde, erwartet das Bundeszentralamt für Steuern ab 2012 die monatliche Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung. Die erste Meldung wird dann am 25.2.2012 erwartet.
Weitere Informationen zur Zusammenfassenden Meldung finden Sie hier.
