Vorsteuervergütungsverfahren für 2010: noch eine Woche Zeit
Wurde Ihr Unternehmen in einem Land der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, in dem Sie keine Umsätze getätigt haben, können Sie sich diese Umsatzsteuer im so genannten Vorsteuervergütungsverfahren wieder erstatten lassen. Doch die letzte Möglichkeit, einen Antrag für 2010 zu stellen, besteht bis 30.9.2011.
Quick-Check, weil die Zeit drängt
Das Sie nicht mehr viel Zeit haben, den Antrag auf Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt in elektronischer Form zu stellen, sollten Sie einen Quick-Check machen, ob sich die Antragstellung überhaupt lohnt. Hier die wichtigsten Fragen, die Sie sich stellen müssen:
- Wie hoch ist die ausländische Steuer, die erstattet werden kann?
- Wie wurde die ausländische Vorsteuer bisher verbucht (in aller Regel als Betriebsausgabe)?
- Erstattet der EU-/EWR-Staat die Vorsteuer aus den betreffenden Ausgaben überhaupt?
- Bin ich beim Bundeszentralamt für Steuern registriert, um den Antrag in elektronischer Form einreichen zu können?
- Was sagt mein Steuerberater? Rät er zum Vorsteuervergütungsverfahren oder nicht?
Diese Fragen sollten genügen, um schnell eine Antwort zu bekommen, ob der Zeitaufwand für die Antragstellung in einem relevanten Verhältnis zu dem Steuervorteil steht.
Praxis-Tipp:
Sind Sie sich nicht ganz schlüssig, wie Sie vorgehen sollen, lesen Sie unser Thema des Monats und unsere aussagekräftigen Praxisbeiträge rund um das Thema Vorsteuervergütung und treffen Sie anschließend eine Entscheidung. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
