Umsatzsteuerrisiko bei italienischen Geschäftspartnern
Von vielen Unternehmern unbemerkt gab es in Italien im Februar 2011 eine Gesetzesänderung. Dabei wurden italienische Unternehmer aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Termin neu als Unternehmer registrieren zu lassen, damit die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.) aktiv bleibt. Bei Lieferungen an italienische Geschäftspartner drohen deshalb enorme Risiken.
Hat ein italienisches Unternehmen nun die Frist zur Neuregistrierung nicht eingehalten, hat es seit einigen Wochen keine aktive, sprich keine gültige USt-IdNr., mehr. Das hat natürlich fatale Auswirkungen, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland an solche italienischen Unternehmen umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen tätigt.
Reagieren Sie also umgehend und stellen Sie sicher, dass die von Ihrem italienischen Geschäftspartner verwendete USt-IdNr. noch aktiv ist. Welche Vorgehensweise sich hier anbietet, erfahren Sie hier.
