Umsätze in Italien: Italien hat Umsatzsteuer erhöht

Kaum bemerkt hat Italien mit Wirkung vom 17.9.2011 bei der Umsatzsteuer den Regelsatz von 20 % auf 21 % erhöht. Ist Ihr Unternehmen in Italien registriert, weil es durch Warenlieferungen in Italien umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausübt, müssen Sie also 21 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Der erhöhte Steuersatz bei der Umsatzsteuer in Italien gilt für alle Rechnungen, die ab dem 17.9.2011 ausgestellt worden sind und Warenlieferungen ab dem 17.9.2011 beinhalten. Bei Warenlieferungen bis 16.9.2011 können Sie noch den 20%igen Umsatzsteuersatz ausweisen. Für Gutschriften gilt eine Besonderheit: Gutschriften können nach dem Inkrafttreten noch ein Jahr lang mit 20 % Umsatzsteuer ausgestellt werden, wenn die Ursprungsrechnung auch mit 20 % Umsatzsteuer ausgestellt wurde.

Rechnungen ändern

Was tun, wenn Sie ab 17.9.2011 versehentlich nur 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen haben? In einer Pressemitteilung hat die italienische Finanzverwaltung darauf hingewiesen, dass diese falschen Rechnungen jederzeit korrigiert werden können, sofern dies durch technische Schwierigkeiten bei der Umstellung der Rechnungsstellung begründet ist. In allen anderen Fällen drohen Strafzahlungen.

Praxis-Tipp:
Haben Sie für ausgeführte Lieferungen in Italien ab dem 17.9.2011 anstatt des neuen Steuersatzes weiterhin 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen, sollten Sie diese Rechnungen berichtigen und Ihre Software zur Rechnungsstellung bei Lieferung nach Italien schnellstmöglich anpassen.

Kennen Sie schon unsere neue Serie zur innergemeinschaftlichen Lieferung? Nein? Dann dürften Sie diese Praxisfälle sicherlich interessieren:

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