Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Das müssen Sie beachten
Liefert Ihr Unternehmen Waren an Unternehmer, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, liegen in puncto Umsatzsteuer so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen vor. Hierbei gelten jedoch zahlreiche Spezialfälle, die fibuexperten24.de für Sie zusammengestellt hat.
In 4 ausführlichen Wissensbeiträgen in unserem Portal verraten wir Ihnen für zahlreiche Sachverhalte die steuerlichen Konsequenzen bezüglich einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Unter anderem werden folgende Fragen erläutert:
- Wann liegt ein Reihengeschäft vor und welche Besonderheiten gelten bezüglich der verschiedenen Lieferungen?
- Was passiert, wenn der Gegenstand anders als erwartet nicht in einem Mitgliedstaat der EU landet?
- Wie und in welchen Erklärungen muss ich die Umsätze im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung eintragen?
- Kann Ihnen das Finanzamt anlasten, dass Sie in der Rechnung nicht auf die Umsatzsteuerfreiheit hingewiesen haben?
- Steht Ihnen trotz Mängeln bei den Nachweisen die Umsatzsteuerfreiheit aufgrund eines Vertrauensschutzes zu?
Praxis-Tipp: Das Thema innergemeinschaftliche Lieferung wird im nächsten Jahr im Fokus der Betriebsprüfer stehen. Denn Statistiken belegen, dass die meisten Fehler bei der Umsatzsteuer beim Vorsteuerabzug und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen passiert sind. Aus diesem Grund sollten auch Sie das Thema Umsatzsteuer und innergemeinschaftliche Lieferung zur Chefsache erklären.
| Innergemeinschaftliche Lieferung – Teil 1 | Klicken Sie hier. |
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