Lieferung von Drittland an deutschen Kunden – was ist umsatzsteuerlich veranlasst?

Frage

Wir haben eine 100% Tochter in Spanien. Diese spanische Firma bestellt Ware in China. Die Ware kommt von China nach Rotterdam, und dann zu unserem Kunden nach Deutschland.

Wie ist die Rechnung von der spanischen Firma zu erstellen mit 19% oder als innergemeinschaftliche Lieferung?

Antwort unserer Experten

Wird die Ware für den Kunden in Deutschland zum freien Verkehr abgefertigt und er wird Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, gilt Folgendes:

  • Es erfolgt eine Lieferung des Chinesischen Lieferanten an die Spanische Firma nach § 3 Abs. 6 S. 5 UStG. Ort der Lieferung ist China.
  • Es erfolgt auch eine Lieferung der Spanischen Firma an den Deutschen Abnehmer nach § 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG. Die Lieferung gilt somit als in Deutschland als ausgeführt. Die Lieferung ist jedoch nach der Sonderregelung gemäß R 31a Abs. 16 UStR umsatzsteuerfrei, da die Lieferung der Einfuhr durch den Abnehmer aus Deutschland vorausgeht.

Wichtiger Hinweis: Da uns die Details der vertraglichen Vereinbarungen nicht bekannt sind, sollten Sie im Zweifel einen Steuerberater einschalten, der die umsatzsteuerlichen Sachverhalte prüft.


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