Betrugsversuche mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) keine Gebühr gezahlt werden muss. Hintergrund ist, dass immer häufiger versucht wird, von Unternehmen für die vermeintliche Vergabe einer USt-IdNr. eine Gebühr zu ergaunern.
Betrüger verlangen Gebühr für die Vergabe einer USt-IdNr.
Zuletzt haben Unternehmen immer häufiger Schreiben von Betrügern erhalten, in denen der Anschein erweckt wird, sie müssten für die Vergabe einer USt-IdNr. eine Gebühr entrichten. Besonders häufig sind neu gegründete Unternehmen von diesen Betrugsversuchen betroffen. Die Täter, die diese Schreiben verschicken, sitzen zumeist im Ausland.
Bundeszentralamt für Steuern vergibt die USt-IdNr.
In Deutschland erfolgt die Vergabe der USt-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Gemeinhin können die Unternehmen die Erteilung einer USt-IdNr. bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Dieser Antrag wird dann intern an das BZSt weitergeleitet. Eine Gebühr fällt dabei nicht an.
Eine USt-IdNr. benötigen Unternehmen, um am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten teilnehmen zu können. Was sonst noch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu berücksichtigen ist, erfahren Sie hier.
