
Die BIN ersetzt bei der Kommunikation mir der Zollstelle die handschriftliche Unterschrift. Hier finden Sie den Vordruck zur Beantragung Ihrer BIN (inklusive Ausfüllanleitung) bei der Bundesfinanzdirektion Süd-Ost.
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Für die Abgrenzung, ob eine steuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist die genaue Festlegung des Gemeinschaftsgebiets erforderlich. Dieses umfasst das Inland der Bundesrepublik Deutschland sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Das Inland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland. Darüber hinaus gehören auch die Freihäfen Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg, Emden, Hamburg und Kiel nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Inland. Bei einigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten gelten wichtige geografische Besonderheiten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der zum Download verfügbaren Übersicht.
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Für Unternehmen, die innerhalb der EU Dienstleistungen erbringen, sind zum 1.1.2010 tiefgreifende Änderungen bei der Umsatzsteuer in Kraft getreten. Das gilt ganz besonders für den Leistungsort, die Meldepflichten und die Vorsteuervergütung. Grund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/8/EG in deutsches Recht. Dadurch soll erreicht werden, dass das Steuergefälle innerhalb der EU für die Standortwahl von Unternehmen unbedeutend wird und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
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Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen Ihnen die Grundsätze für Lieferkonstellationen unter der Beteiligung von EU-Unternehmen und machen deutlich, dass es bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Reihengeschäften maßgeblich auf die jeweiligen Lieferbedingungen ankommt.
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Können Sie vom Finanzamt verlangen, dass es im Ausland recherchiert, um sich zu vergewissern, dass bei einer Lieferung in das EU-Ausland die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen?
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Die Globalisierung nimmt seit Jahren ständig zu. Grenzüberschreitende Geschäfte gehören zum Alltag jedes größeren Unternehmens. Selbst Dienstleistungen werden heute nicht nur im Inland, sondern oft auch grenzüberschreitend erbracht. Das gilt gerade auch für die Dienstleistungen, die Sie für Ihre Werbemaßnahmen einkaufen. Wie beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr, müssen Sie auch bei Dienstleistungen die Umsatzsteuerfrage klären.
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Um einen innergemeinschaftlichten Transport handelt es sich nur dann, wenn er in zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten beginnt (Abgangsort) und endet (Ankunftsort). Es geht um Güterbeförderungen an einen Nichtunternehmer, wenn einer dieser Fälle vorliegt:
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Für die Abgrenzung, ob eine steuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist die genaue Festlegung des Gemeinschaftsgebiets erforderlich. Das Gemeinschaftsgebiet umfasst die Bundesrepublik Deutschland sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiet der übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Das deutsche Inland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland. Darüber hinaus gehören auch die Freihäfen Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg, Emden, Hamburg und Kiel nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Inland. Bei einigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten gelten wichtige geografische Besonderheiten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
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Antrag auf Bewilligung eines vereinfachten Anmeldeverfahrens für die Überführung von Waren.
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