
Bei einer Versendung in ein Drittland wird die Ware an den Kunden oder in dessen Auftrag an einen Dritten transportiert. Unterscheiden Sie diese Fallvarianten:
mehr
Zusätzlich zum belegmäßigen Ausfuhrnachweis müssen Sie auch buchmäßig nachweisen, dass Sie die Ware ins Drittland geliefert haben. Dieser doppelte Nachweis ist zwingende Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Können Sie ihn nicht erbringen, streicht der Fiskus die Steuerbefreiung – selbst dann, wenn alle übrigen Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesen Fällen müssen Sie die Lieferung dann wie eine Inlandslieferung versteuern.
mehr
Bei Auslandsgeschäften ist das Risiko der Nichtzahlung bei Exporten bzw. der Nichtlieferung bei Importen groß und mit beträchtlichen Kosten verbunden. Zur Absicherung von Käufer und Verkäufer gibt es eine Reihe von international üblichen Zahlungsbedingungen. Einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Zahlungssicherungs-Instrumente verschafft Ihnen der nachfolgende Download.
mehr
Viele Unternehmen verschenken bares Geld, wenn ihre Mitarbeiter regelmäßig im Ausland auf Geschäftsreise unterwegs sind. Damit Sie auch im Jahr 2010 kein Geld verschenken, zeigt Ihnen die Übersicht im folgenden Download, wie Sie sich die ausländische Umsatzsteuer zurückholen können.
mehr
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist ein automatisiertes Zollverfahren zur Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Unternehmen vereinfachen durch die zentrale und elektronische Erfassung aller notwendigen Daten ihre Im- und Export-Bearbeitung beträchtlich. Bisher stand es Ihnen frei, ob Sie die Ausfuhrerklärung schriftlich oder elektronisch abgegeben. Seit 1.7.2009 ist die elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS Pflicht.
mehr
Welche Belege Sie bei Exporte in Drittländer vorweisen können müssen, erfahren Sie hier.
mehr
Im Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft werden die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben zusammengefasst, die bei der Einfuhr und der Ausfuhr von Waren eingehalten werden müssen. Aus der Codenummer ergeben sich dadurch unter anderem Abgabesätze und eventuell notwendige Unterlagen, die Sie bei der Abfertigung vorlegen müssen. Bei Zweifelsfragen schafft die unverbindliche Zolltarifauskunft Klarheit, die dann später auch das Finanzamt bei seiner steuerlichen Beurteilung strittiger Fragen über die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren zugrunde legt.
mehr
ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist ein automatisiertes Zollverfahren zur Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Unternehmen vereinfachen durch die zentrale und elektronische Erfassung aller notwendigen Daten die Bearbeitung der Ausfuhr von Waren beträchtlich. Bisher ist die Teilnahme an ATLAS freiwillig, ab 1.1.2009 wird die elektronische Zollabfertigung Pflicht.
mehr
Ausländische Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, selbst aber keine Umsätze ausführen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer verlangen. Das geschieht im so genannten Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, das gleichermaßen gegenüber Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten und Unternehmen aus Drittstaaten gilt. Für Drittstaaten ist jedoch folgende Besonderheit zu berücksichtigen: Unternehmen aus Drittstaaten wird die Vorsteuer nur erstattet, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:o In dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben.o Bei Erhebung einer Steuer wird im umgekehrten Fall deutschen Unternehmern die Steuer ebenfalls erstattet (Prinzip der Gegenseitigkeit). Die nachfolgende, zum Download zur Verfügung stehende, Übersicht zeigt Ihnen bei welchen Drittstaaten das Prinzip der Gegenseitigkeit gegeben ist und bei welchen nicht.
mehr
Um Beförderungsfälle handelt es sich, wenn Sie oder Ihr Kunde die Ware selbst in das Drittland transportieren. Nicht erforderlich ist, dass die Lieferung an einen ausländischen Kunden erfolgt. Auch die Lieferung an einen Kunden im Inland kann als Auslandslieferung umsatzsteuerfrei sein. Das setzt allerdings voraus, dass Sie die Ware nachweislich in ein Drittland bringen lassen. Das kann z. B. das ausländische Auslieferungslager eines inländischen Kunden sein. In dem nachfolgendem Download finden Sie die Übersicht "Worauf es beim Ausfuhrnachweis in Beförderungsfällen ankommt".
mehr