Steuerbefreiung

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30.03.11

Wann sind Vermittlungsleistungen umsatzsteuerfrei?

umsatzsteuerbefreiung

Ein Herr X hat uns einen Kunden aus der Schweiz vermittelt. Der Sitz des Herrn X ist in Deutschland. Hiefür berechnet er uns für jeden ausgeführten Auftrag ein Honorar mit Umsatzsteuer-Ausweis.
Die Schweizer Firma bestellt direkt bei uns. Wir liefern die von uns gefertigte Ware in die Schweiz und stellen die Netto-Rechnung an die Firma in der Schweiz.
Unseres Erachtens darf Herr X keine Steuer für die vermittelten Aufträge in Rechnung stellen.
Ferner glaubt Herr X, dass seine Honorare unter freiberufliche Tätigkeit fallen. Er ist zwar Diplom Betriebswirt, hat aber unseres Erachtens hier keinen Ausschlag.
Unser Buchhalterin bittet um Ihre Hilfe ob Wir das richtig sehen.


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20.11.09

Sitzungsgeld für Aufsichtsratsmitglied kostet Umsatzsteuer

geldkorb

Bei dem Sitzungsgeld handelt es sich um Entgelt für steuerpflichtige Leistungen, das der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Das folgt aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 20.8.2009, Az. V R 32/08).


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12.10.09

Rückgabe von Leasingfahrzeugen: Ausgleichszahlung und Umsatzsteuer

Leasingfahrzeuge

Bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen kommt es mit dem Fahrzeughändler und/oder dem Leasingunternehmen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Ein typisches Beispiel aus dem Betriebsalltag: Das geleaste Fahrzeug wird bei einem Verkehrsunfall ganz erheblich oder sogar total beschädigt. Für diese Fälle sehen die Leasingbedingungen in der Regel einen Ersatz für künftige Leasingraten oder einen Minderwertausgleich für Beschädigungen vor. Über die Höhe eines angemessenen Minderwertausgleichs lässt sich trefflich streiten. 


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Was als Betriebsveranstaltung gilt und wie Sie diese abrechnen

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Die hier zum Download zur Verfügung stehende Übersicht gibt Ihnen Auskunft darüber, was als Betriebsveranstaltung gilt und wie diese abzurechnen sind. Gemeint sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die geselligen Charakter haben. Entscheidend ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Die Beschränkung der Veranstaltung auf einen kleineren Mitarbeiterkreis ist aber möglich, wenn sich die Begrenzung nicht als eine Bevorzugung bestimmter Mitarbeitergruppen darstellt.


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Wann Leistungen an Arbeitnehmer im überwiegend betrieblichen Interesse liegen und deshalb umsatzsteuerfrei sind

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Wenn Ihr Unternehmen seinen Arbeitnehmern Sachbezüge gewährt, ist das nicht nur lohnsteuerlich von Bedeutung. Sachzuwendungen können auch umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Unentgeltliche Sachzuwendungen „an das Personal“ gelten generell als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Aufmerksamkeiten sind aber von der Besteuerung ausgenommen. Und auch solche Leistungen an Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Unternehmens veranlasst sind, stellen keine steuerpflichtigen Umsätze dar. Dabei steckt die Tücke im Detail. Wann Leistungen an Arbeitnehmer im überwiegend betrieblichen Interesse liegen und deshalb umsatzsteuerfrei sind, erfahren Sie aus der Übersicht, die hier zum Download bereitsteht.


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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Preisgeld

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat in einer wenig bekannten Verfügung vom 2.1.2008 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stellung genommen. Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung nach § 13b Abs.1 Nr. 4 UStG vorliegt, gilt Folgendes!


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Leistungen an Arbeitnehmer im überwiegenden Betriebsinteresse

Leistungen an Arbeitnehmer

Wenn Ihr Unternehmen seinen Arbeitnehmern Sachbezüge gewährt, ist das nicht nur lohnsteuerlich von Bedeutung. Sachzuwendungen können auch umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Unentgeltliche Sachzuwendungen „an das Personal“ gelten generell als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Aufmerksamkeiten sind aber von der Besteuerung ausgenommen. Und auch solche Leistungen an Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Unternehmens veranlasst sind, stellen keine steuerpflichtigen Umsätze dar. Dabei steckt die Tücke im Detail.


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110-€-Grenze für Betriebsveranstaltung gilt auch für Umsatzsteuer

Betriebsveranstaltung

Die meisten Branchen machen derzeit so gute Geschäfte wie seit Jahren nicht mehr. Dass dies gerade die Gastronomie freut, hat seinen Grund: In vielen Firmen gibt es erstmals seit Jahren wieder „eine richtige Betriebsfeier“, wie etwa ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier. Und die darf „ruhig etwas kosten“. Für Sie als Verantwortlicher Ihres Unternehmens für die Umsatzsteuer müssen deshalb alle Alarmglocken schrillen. Denn eine Betriebsveranstaltung wie etwa ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier gehört zu den Schwerpunkten fast jeder Betriebsprüfung bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfung.


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08.06.11

Betriebsveranstaltung: geplante Teilnehmerzahl ist maßgeblich

Steuerbefreiung

Wenn die Aufwendungen pro Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsveranstaltung 110 € übersteigen, müssen für die Aufwendungen der Betriebsveranstaltung Lohnsteuer und Umsatzsteuer abgeführt werden. Für die Berechnung der Aufwendungen pro Mitarbeiter ist die Anzahl der eingeladenen Personen maßgeblich.


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19.04.11

Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrags – Was ist mit der Umsatzsteuer?

Baustelle 14031412

Stößt ein Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfer auf eine Ausgleichszahlung wegen vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrags, schaut er meist genauer hin. Besonders dann, wenn die Immobilie bisher umsatzsteuerpflichtig vermietet wurde und für die Ausgleichszahlung keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde.


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18.04.11

Grundstücksverpachtung: umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig?

Sonnenblume Vor Industrielandschaft

Vermietet Ihr Unternehmen ein Grundstück und wird nicht zur Umsatzsteuer optiert, ist die Verpachtung grundsätzlich nach § 4 Nr. 12a Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei. Doch was passiert umsatzsteuerlich, wenn Betriebsvorrichtungen oder Obstbäume mitverpachtet werden?


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Top 40 Steuerstrategien bis zum Jahreswechsel 2011/2012

Ihnen drohen für 2011 hohe Steuernachzahlungen oder Sie kalkulieren geplante Investitionen mit Steuererstattungen, müssen Sie bis 31.12.2011 noch aktiv werden. Wir zeigen Ihnen wie es geht – betrieblich und privat. Werden Sie jetzt aktiv – es ist schließlich Ihr Geld. Steuerlich beraten? Kein Problem: Diskutieren Sie unsere Strategien mit Ihrem Berater.

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Thema des Monats

Wie Sie Steuerfristen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sicher kalkulieren und was Sie 2012 entsorgen können

Trotz der Tendenz zum papierlosen Büro gibt es immer noch genügend Geschäftsunterlagen, die innerhalb bestimmter Steuerfristen aufzubewahren sind. Dabei gelten für die Aufbewahrung von E-Mails dieselben Vorschriften wie für Unterlagen in Papierform.

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