
Die hier zum Download zur Verfügung stehende Übersicht gibt Ihnen Auskunft darüber, was als Betriebsveranstaltung gilt und wie diese abzurechnen sind. Gemeint sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die geselligen Charakter haben. Entscheidend ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Die Beschränkung der Veranstaltung auf einen kleineren Mitarbeiterkreis ist aber möglich, wenn sich die Begrenzung nicht als eine Bevorzugung bestimmter Mitarbeitergruppen darstellt.
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Wenn Ihr Unternehmen seinen Arbeitnehmern Sachbezüge gewährt, ist das nicht nur lohnsteuerlich von Bedeutung. Sachzuwendungen können auch umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Unentgeltliche Sachzuwendungen „an das Personal“ gelten generell als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Aufmerksamkeiten sind aber von der Besteuerung ausgenommen. Und auch solche Leistungen an Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Unternehmens veranlasst sind, stellen keine steuerpflichtigen Umsätze dar. Dabei steckt die Tücke im Detail. Wann Leistungen an Arbeitnehmer im überwiegend betrieblichen Interesse liegen und deshalb umsatzsteuerfrei sind, erfahren Sie aus der Übersicht, die hier zum Download bereitsteht.
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Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat in einer wenig bekannten Verfügung vom 2.1.2008 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stellung genommen. Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung nach § 13b Abs.1 Nr. 4 UStG vorliegt, gilt Folgendes!
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Leistungen, die überwiegend durch das betriebliche Interesse Ihres Unternehmens veranlasst werden, sind nicht steuerpflichtig. Solche Leistungen liegen vor, wenn betrieblich veranlasste Maßnahmen zwar auch den privaten Bedarf der Arbeitnehmer befriedigen, Letzeres aber durch betriebliche Zwecke überlagert wird. Hierzu gehören vor allem folgende Maßnahmen, die Sie hier in der Übersicht sehen.
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Die Übernahme von Verbindlichkeiten kann nur dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie zumindest ihrer Art nach mit einer Finanzdienstleistung vergleichbar ist. Dies ist wiederum nur dann der Fall, wenn eine Geldverbindlichkeit übernommen wird. Diese Schnellübersicht schafft Klarheit.
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Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche Ausgaben für Betriebsveranstaltungen typisch sind und was bei Betriebsveranstaltungen steuerlich erlaubt ist und was nicht
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Die Vorschriften über die Umsatzsteuerbefreiung beim Versand von Waren innerhalb der EU sind erst dann anwendbar, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb des Gegenstands tatsächlich bewirkt ist (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 27.9.2007, Az. C-409/04). Ob Beförderung, Versand, Bearbeitung oder Verarbeitung: Mit diesen Nachweisen sichern Sie sich die Befreiung von der Umsatzsteuer.
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