Verkauf von Pizzateilen in Fußballstadion: Positiv-Trend geht weiter

Verkaufen Sie in einem Sportstadion Pizzateile oder andere Speisen in einem Imbissstand, haben wir wieder eine gute Nachricht für Sei. Denn die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) setzen konsequent die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um, was unter dem Strich zu einer deutlichen steuerlichen Entlastung führt.

Verkaufen Sie also Fastfood aus einem Imbissstand in einem Sportstadion und stellen sowohl Stehtische als auch Bierzeltgarnituren für Ihre Kunden auf, werden für die Verkaufsumsätze aus den Speisen durchgehend nur 7 % Umsatzsteuer fällig.

Die Richter des BFH führten dazu aus: Das bloße Vorhandensein von Mobiliar, das nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verkehr der verkauften Lebensmittel zu erleichtern, kann nicht als Dienstleistungselement angesehen werden (BFH, Urteil vom 8.6.2011, Az. XI R 33/08, NV; veröffentlicht am 21.9.2011).

Praxis-Tipp:
Mit anderen Worten bedeutet das: Stellen Sie keine Schilder auf, dass die Sitzgelegenheiten nur von Kunden benutzt werden dürfen, die Speisen bei Ihnen kaufen, kann das Finanzamt nicht einfach pauschal 19 % Umsatzsteuer auf alle Speisenverkäufe unterstellen.

Apropos Umsatzsteuer: Kennen Sie schon die seit 1.7.2011 geltenden Neuregelungen zum Vorsteuerabzug für elektronische Rechnungen? Wenn nicht, dann erhalten Sie hier alle notwendigen Infos.

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