Übertragung eines betrieblichen Grundstücks auf einen Angehörigen
Haben Sie im Betriebsvermögen ein Grundstück, das auf ein Familienmitglied im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden soll? Wenn ja, sollten Sie wissen, wie die Finanzverwaltung diese Übertragung aus umsatzsteuerlicher Sicht behandelt. Ein Infopapier zu dieser Thematik kommt aktuell von der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen.
Die OFD Niedersachsen greift in einer ausführlichen Verfügung 7 Beispielfälle von Übertragungen auf und stellt die umsatzsteuersteuerlichen Konsequenzen dar (Verfügung vom 16.9.2011, Az. S 7109 – 10 St 172). Den typischsten Fall stellen wir Ihnen nun vor.
Beispiel: Sie übertragen ein betriebliches Grundstück auf Ihre Tochter, die Ihnen dieses Grundstück postwendend wieder für betriebliche Zwecke vermietet. Das hat umsatzsteuerlich folgende Konsequenzen:
- Die unentgeltliche Abgabe des Grundstücks erfolgt aus privaten Gründen. Es liegt daher eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) vor, die jedoch nach § 4 Nr. 9a UStG umsatzsteuerfrei ist.
- Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nicht vor, da die Tochter nicht Ihr gesamtes Unternehmen weiterführt, sondern lediglich ein Grundstück vermietet.
- Haben Sie das Grundstück innerhalb der letzten 10 Jahre mit Vorsteuerabzug erworben, ist ein Teil dieser Vorsteuer wegen der umsatzsteuerfreien Entnahme nach § 15a UStG ans Finanzamt zurückzuzahlen.
Praxis-Tipp:
Sollten Sie also planen, ein betriebliches Grundstück auf einen Angehörigen zu übertragen, schalten Sie unbedingt einen Steuerberater ein und ziehen Sie die ausführliche und sehr praxisorientierte Verfügung der OFD Niedersachsen vor der Übertragung zurate. Nur so bleiben Sie von bösen Überraschungen verschont.
Zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei einer Nutzungsänderung innerhalb eines 5- oder 10-jährigen Überwachungszeitraums finden Sie hier praxisorientierte Infos.
