Überlassung eines Pkw von der Personengesellschaft an den Gesellschafter

Hier die Infos der OFD Karlsruhe im Überblick (Verfügung vom 5.4.2011, USt-Kartei BW § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Fach S 7100 Karte 18):
 

Unentgeltliche Überlassung des Pkw
Entgeltliche Überlassung des Pkw
Nutzt ein Gesellschafter den Pkw unentgeltlich für unternehmensfremde Zwecke, wird für diese unternehmensfremde Nutzung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer fällig, wenn die Nutzung für die Gesellschaft zumindest zum teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Wird der Pkw entgeltlich im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen, wird hier auch Umsatzsteuer fällig. Entgelt ist die Belastung des Privatkontos des Gesellschafters (Abschnitt 10.7 UStAE). Aus der Sicht der Personengesellschaft wird der Pkw automatisch dem Unternehmensvermögen zugeordnet.

Praxis-Tipp:
Überlässt der Gesellschafter der Personengesellschaft einen Pkw und wird für die Überlassung ein Sonderentgelt bezahlt, unterliegt dieser Vorgang der Umsatzsteuer. Ein Leistungsaustausch liegt auch dann vor, wenn für die Nutzungsüberlassung Gutschriften auf dem jeweiligen Gesellschafterkonto erfolgen und sich hieraus Zahlungsansprüche für den Gesellschafter ergeben oder sich seine Zahlungsverbindlichkeiten mindern.

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