Rechnungsstellung
In der, zum Download bereitstehenden Übersicht erfahren Sie, wie sich ein unrichtiger Steuerausweis auf die Umsatzsteuerpflicht und den Vorsteuerabzug auswirkt.
mehrRechnungsstellung Umsatzsteuererklärung
Die folgende Übersicht gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie alle Möglichkeiten bei der Umsatzsteuervergütung nach Geschäftsreisen, Kongressen und Messen im Ausland ausschöpfen. Es ist dabei grundsätzlich zwischen Umsätzen in EU Mitgliedstaaten und Umsätzen in Drittländern zu unterscheiden.
mehrUmsatzsteuererklärung Rechnungsstellung
Geben Sie Ihr Einverständnis, dass Sie elektronisch erstellte Rechungen akzeptieren, ist es nicht erforderlich, dass Sie selbst Rechnungen online versenden. Sie allein entscheiden, von welchem Geschäftspartner Sie Online-Rechnungen akzeptieren (BMF-Schreiben vom 29.1.2004, Az. IV B 7 – S 7280 – 19/04, Textziffer 2.1). Einen Überblick, welche technische Ausstattung beim Rechnungsaussteller und beim Rechnungsempfänger erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
mehrRechnungsstellung Steuerbefreiung
Die hier zum Download zur Verfügung stehende Übersicht gibt Ihnen Auskunft darüber, was als Betriebsveranstaltung gilt und wie diese abzurechnen sind. Gemeint sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die geselligen Charakter haben. Entscheidend ist, dass die Möglichkeit zur Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht. Die Beschränkung der Veranstaltung auf einen kleineren Mitarbeiterkreis ist aber möglich, wenn sich die Begrenzung nicht als eine Bevorzugung bestimmter Mitarbeitergruppen darstellt.
mehrSteuerbefreiung Vorsteuer
Der Abzug der Vorsteuer ist Kernbestandteil des bestehenden Umsatzsteuersystems. Bei einer Änderung der Verhältnisse, die für den ursprünglichen Abzug der Vorsteuer maßgeblich waren, muss eine Berichtigung der Vorsteuer erfolgen. Bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen ergeben sich im Betriebsalltag immer wieder Zweifelsfragen.
mehrVorsteuer Steuerbefreiung
Wenn Ihr Unternehmen seinen Arbeitnehmern Sachbezüge gewährt, ist das nicht nur lohnsteuerlich von Bedeutung. Sachzuwendungen können auch umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Unentgeltliche Sachzuwendungen „an das Personal“ gelten generell als Lieferung gegen Entgelt (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)). Aufmerksamkeiten sind aber von der Besteuerung ausgenommen. Und auch solche Leistungen an Arbeitnehmer, die überwiegend durch das betriebliche Interesse des Unternehmens veranlasst sind, stellen keine steuerpflichtigen Umsätze dar. Dabei steckt die Tücke im Detail. Wann Leistungen an Arbeitnehmer im überwiegend betrieblichen Interesse liegen und deshalb umsatzsteuerfrei sind, erfahren Sie aus der Übersicht, die hier zum Download bereitsteht.
mehrSteuerbefreiung Umsätze innerhalb EU
Die BIN ersetzt bei der Kommunikation mir der Zollstelle die handschriftliche Unterschrift. Hier finden Sie den Vordruck zur Beantragung Ihrer BIN (inklusive Ausfüllanleitung) bei der Bundesfinanzdirektion Süd-Ost.
mehrUmsätze innerhalb EU Umsätze innerhalb EU
Für die Abgrenzung, ob eine steuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, ist die genaue Festlegung des Gemeinschaftsgebiets erforderlich. Dieses umfasst das Inland der Bundesrepublik Deutschland sowie die gemeinschaftsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EU-Mitgliedsstaaten. Das Inland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland. Darüber hinaus gehören auch die Freihäfen Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Deggendorf, Duisburg, Emden, Hamburg und Kiel nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Inland. Bei einigen der übrigen EU-Mitgliedsstaaten gelten wichtige geografische Besonderheiten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der zum Download verfügbaren Übersicht.
mehrUmsätze innerhalb EU Steuerbefreiung
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat in einer wenig bekannten Verfügung vom 2.1.2008 zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stellung genommen. Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung nach § 13b Abs.1 Nr. 4 UStG vorliegt, gilt Folgendes!
mehrSteuerbefreiung