
Weil wir unsicher waren, ob es sich bei einigen Vertriebsmitarbeitern um Arbeitnehmer oder Selbstständige handelt, haben wir unser Betriebsstättenfinanzamt um eine Anrufungsauskunft gebeten. Das Finanzamt hat uns mitgeteilt, dass es sich bei den besagten Mitarbeitern um selbstständig Tätige handelt. 2 Jahre später hat das Finanzamt seine Auskunft widerrufen und lässt gegen diesen Widerruf noch nicht einmal einen Einspruch zu. Es meint, wir könnten uns nur im Rahmen des Steuerfestsetzungs- bzw. Haftungsverfahrens gegen den Widerruf der ursprünglichen Auskunft wehren. Ist das richtig?
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