Verbindliche Auskunft: hohe Gebühr bei hohem Gegenstandswert rechtens

Die Antwort gleich vorab. Nein, die Richter des BFH sehen keine Veranlassung, die Gebühr für verbindliche Auskünfte auf 20.000 € zu deckeln (Urteil vom 30.3.2011, Az. I B 136/10). In dem Streitfall vor dem BFH stellte ein Unternehmen 2 Fragen und bat um eine verbindliche Auskunft. Bei der ersten Frage orientierte sich das Finanzamt am Gegenstandswert von 30 Mio. € und setzte eine Gebühr von 93.456 € fest. Für die 2. Frage wurde eine Zeitgebühr von 500 € fällig. Doch der BFH sah in der Höhe der Gebühr keinen Verstoß gegen geltendes Recht.

Praxis-Tipp:
Sollten Sie in Erwägung ziehen, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen, sollten Sie im Vorfeld abklären lassen, wie teuer diese Auskunft eigentlich wird. Danach müssen Sie abwägen, ob Sie diese Auskunft tatsächlich benötigen oder ob nicht auch ein Gutachten eines Steuerberaters ausreicht.

Hier erhalten Sie alle notwendigen Infos rund um das Thema verbindliche Auskunft.


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