Unternehmerbescheinigung: Was bringt Ihnen diese Bescheinigung?

Häufig erfolgt die Beantragung einer Unternehmerbescheinigung auf Verlangen Ihrer Auftraggeber. Diese möchten mit der Bescheinigung sicherstellen, dass es sich bei Ihrem Unternehmen nicht um eine Scheinfirma handelt. Doch die Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg hat nun ähnlich wie andere Oberfinanzdirektionen anderer Finanzamtsstandorte entschieden, dass eine Unternehmerbescheinigung nur noch in folgenden Fällen ausgestellt werden soll:

  • Sie haben ein neues Unternehmen gegründet und benötigen die Unternehmerbescheinigung zur beschleunigten Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern oder
  • Sie benötigen die Unternehmerbescheinigung zur Vorlage bei zentralen Erstattungsstellen in Drittländern im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens.

In allen anderen Fällen wird die Unternehmerbescheinigung künftig abgelehnt werden (OFD Magdeburg, Verfügung vom 3.5.2010, Az. S – 7359 – 29 – St 242).

Praxis-Tipp:
Doch es muss ja nicht immer eine Unternehmerbescheinigung sein. Pocht Ihr Auftraggeber auf eine Bescheinigung Ihres Finanzamts, können Sie sich eine Bescheinigung in Steuersachen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine steuerliche Bescheinigung bei Neuaufnahme ausstellen lassen. Ein Vertrauensschutz auf den Vorsteuerabzug erhalten Ihre Auftraggeber aus diesen Bescheinigungen jedoch nicht.


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