Steuerliche Erleichterungen für die Geschädigten des Dauerregens
In den Monaten Juli und August gab es im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern außergewöhnlich starke Regenfälle. Dies hat zur Folge, dass in Mecklenburg-Vorpommern vielerorts erhebliche Schäden durch die dauerhafte Vernässung der Böden entstanden sind. Viele Steuerpflichtige haben deshalb mit erheblichen finanziellen Belastungen zu kämpfen.
Aus diesem Grund hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern steuerliche Erleichterungen für die Geschädigten des Dauerregens beschlossen. Die steuerlichen Erleichterungen können beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige nachweislich unmittelbar und erheblich von den Auswirkungen des Dauerregens betroffen ist.
Steuerpflichtige können Steuerstundung beantragen
In diesem Fall sehen die vom Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen Erleichterungen vor, dass der Steuerpflichtige bis zum 31.12.2011 einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen stellen kann. Weiterhin kann der Steuerpflichtige, der unter den Auswirkungen des Dauerregens zu leiden hat, eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer beantragen.
Steuerliche Erleichterungen infolge der EHEC-Epidemie
Steuerliche Erleichterungen gibt es nicht nur für die Geschädigten des Dauerregens, sondern auch für die von der EHEC-Epidemie betroffenen Unternehmen. Hier erfahren Sie, welche steuerlichen Erleichterungen Unternehmen, die infolge der EHEC-Epidemie Umsatzeinbußen erlitten haben, in Anspruch nehmen können.
