EHEC: Steuerliche Erleichterungen beantragen und Zukunftsrisiken beachten

Sind Sie Gemüsebauer, Gemüsehändler, Restaurantbetreiber oder Spediteur von Gemüse, dürfte auch Ihre Umsatzkurve derzeit stark nach unten ziehen. Bei finanziellen Schwierigkeiten wegen EHEC können Sie steuerliche Erleichterungen beantragen. Sie müssen aber auch Nachweise sammeln, um bei einer späteren Betriebsprüfung steuerlich auf der sicheren Seite zu stehen.
 

Steuerliche Erleichterungen wegen EHEC-Krise auf Antrag

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer aktuellen Verfügung klargestellt, dass Gemüsebauern wegen EHEC auf Antrag steuerliche Erleichterungen erhalten. Unter anderem winken unbürokratische Stundungen fälliger Steuern. Für den Zeitraum vom 26.5.2011 bis 30.9.2011 soll zudem auf Stundungszinsen verzichtet werden. Doch es winken weitere Vergünstigungen.

Welche steuerlichen Erleichterungen wegen EHEC gelten, dass nicht nur Gemüsebauern, sondern alle von der EHEC-Epidemie betroffenen Unternehmen einen Antrag stellen und welche Nachweise Sie bei der Antragstellung bereithalten sollten, erfahren Sie in unserem aktuellen Wissensbeitrag hier.

Nachweise für spätere Betriebsprüfung

Ohne Nachweise müssen von der EHEC-Krise betroffene Unternehmen bei einer Jahre später stattfindenden Betriebsprüfung mit Zuschätzungen zum Gewinn und zum Umsatz rechnen. Denn die Nachkalkulationen im Rahmen der Betriebsprüfung werden in 2011 von den üblichen betrieblichen Daten abweichen.

Welche Nachweise Sie entlasten, was Sie beachten und aufbewahren sollten, verraten wir Ihnen in unseren aktuellen Wissenstext. Interessiert? Dann klicken Sie hier.


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