71,2 Prozent aller Einsprüche gegen Steuerbescheide erfolgreich
Eine Ende 2011 vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Statistik für das Jahr 2010 zeigt, dass 71,2 Prozent aller Einsprüche gegen Steuerbescheide durch „Abhilfe durch das Finanzamt“ erledigt und damit zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden wurden.
Statistik zur Einspruchsbearbeitung legt interessante Zahlen offen
Wie das Finanzministerium mitteilt, sind im Jahr 2010 5.252.592 Einsprüche gegen Steuerbescheide bei den Finanzämtern eingegangen. 71,2 Prozent davon waren erfolgreich. Diese Zahl legt auf beeindruckende Weise offen, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen sollten, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Steuerbescheids haben.
Gegen welche Steuerbescheide Sie Einspruch einlegen sollten
Über einen Einspruch sollten Sie immer dann nachdenken, wenn Abweichungen zwischen Ihren eigenen Berechnungen und denen des Finanzamts auftauchen. Werden diese Abweichungen im Erläuterungsteil des Steuerbescheids nicht erklärt oder beurteilen Sie die Rechtslage der steuerlichen Situation anders, legen Sie Einspruch ein.
Die Vorgehensweise
Nach Erhalt des Steuerbescheids bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihren Einspruch einzulegen. Verpassen Sie diesen Termin, ist Ihre Chance auf Änderung des Steuerbescheids in der Regel vertan, auch wenn Sie im Recht sind. Ihr Einspruch muss enthalten, welchen Steuerbescheid Sie angreifen, welche Änderungen Sie anstreben und welche Begründung Sie dafür anführen.
Die Betriebsprüfung steht vor der Tür und Sie merken, dass Sie Sachverhalte steuerlich nicht oder nicht korrekt berücksichtigt haben. Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige können Sie sich zumindest den strafrechtlichen Konsequenzen entziehen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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