
Erwerbe von Todes wegen unterliegen in Deutschland der Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 4.5.2011, Az. II R 34/09) hat nun entschieden, dass die Abfindung, die an einen weichenden Erbprätendenten im Gegenzug für die Anerkennung des Alleinerben gezahlt wird, nicht der Erbschaftsteuer unterliegt.
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