Sonstige Steuern

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Erbschaft-/Schenkungssteuer, 07.09.09

Erbschaftsteuer: Was zählt nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Verwaltungsvermögen?

Mit der neuen Erbschaftsteuer kalkulieren: Was zählt nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Verwaltungsvermögen?

Was zählt bei der Erbschaftsteuer zum Verwaltungsvermögen und nicht zum Betriebsvermögen und ist damit nicht steuerlich begünstigt?


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Online - Grunderwerbsteuerrechner

Online Grunderwerbssteuerrechner

Bei einem Kauf von Grundstücken oder Gebäuden, der nicht unter die Ausnahmetatbestände der §§ 3, 4 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fällt, muss Grunderwerbsteuer entrichtet werden. Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer können Sie mit dem Tool „Online – Grunderwerbsteuerrechner“ blitzschnell errechnen. Hier steht Ihnen das Tool online zur Verfügung.


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Erbschaft-/Schenkungssteuer

Schnellübersicht über die neue Erbschaftsteuer ab 1.1.2009

Gewerbesteuer

Vor allem bei der Übergabe von Betriebsvermögen erfordert die Ermittlung der Erbschaftsteuer einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Ein zentraler Punkt für Unternehmenserben ist die bestmögliche Verschonung des Betriebsvermögens bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer. Denn Unternehmenserben sollen möglichst von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen. So soll verhindert werden, dass Unternehmenserben Mitarbeiter entlassen oder Teile des Betriebs schließen müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Eine Schnellübersicht über die neue Erbschaftsteuer ab 1.1.2009 finden Sie hier zum Download.


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Schnellübersicht über Kirchensteuersätze

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Schnellübersicht zur Kirchensteuer: Welche Kirchensteuersätze in welchen Bundesländern gelten erfahren Sie hier.


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Erbschaft-/Schenkungssteuer

Verschonung des Betriebsvermögens bei Firmenerben bis 31.12.2009

Firmenerbe

Vor allem bei der Übergabe von Betriebsvermögen erfordert die Ermittlung der Erbschaftsteuer einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Ein zentraler Punkt für Unternehmenserben ist die bestmögliche Verschonung des Betriebsvermögens bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer. Denn Unternehmenserben sollen möglichst von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen. So soll verhindert werden, dass Unternehmenserben Mitarbeiter entlassen oder Teile des Betriebs schließen müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.


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09.09.11

Steigende Hebesätze für die Grundsteuer

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Im Jahr 2010 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B im Bundesdurchschnitt gestiegen. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor.


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08.08.11

NRW erhöht die Grunderwerbsteuer

Gewerbesteuer

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozentpunkte anheben. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Landtag NRW am 20.7.2011 verabschiedet. Damit wird die Grunderwerbsteuer im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands auf 5 % ansteigen. Die Anhebung der Grunderwerbsteuer erfolgt zum 1.10.2011.


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06.07.11

Rheinland-Pfalz hebt Grunderwerbsteuer an

Sonstige Steuern

In immer mehr Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer erhöht. Nun plant auch Rheinland-Pfalz, die Grunderwerbsteuer zum 1.3.2012 um anderthalb Prozentpunkte anzuheben. Das sieht ein von der Landesregierung beschlossener Gesetzentwurf vor. Nach der geplanten Anhebung wird der Steuersatz der Grunderwerbsteuer bei 5 % liegen.


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Top 40 Steuerstrategien bis zum Jahreswechsel 2011/2012

Ihnen drohen für 2011 hohe Steuernachzahlungen oder Sie kalkulieren geplante Investitionen mit Steuererstattungen, müssen Sie bis 31.12.2011 noch aktiv werden. Wir zeigen Ihnen wie es geht – betrieblich und privat. Werden Sie jetzt aktiv – es ist schließlich Ihr Geld. Steuerlich beraten? Kein Problem: Diskutieren Sie unsere Strategien mit Ihrem Berater.

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Thema des Monats

Wie Sie Steuerfristen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen sicher kalkulieren und was Sie 2012 entsorgen können

Trotz der Tendenz zum papierlosen Büro gibt es immer noch genügend Geschäftsunterlagen, die innerhalb bestimmter Steuerfristen aufzubewahren sind. Dabei gelten für die Aufbewahrung von E-Mails dieselben Vorschriften wie für Unterlagen in Papierform.

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