Neues Urteil – Zweitwohnung jetzt einfacher absetzen

Wollen Sie die Kosten einer Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzen, so durfte diese bisher nicht allzu weit von Ihrem Beschäftigungsort entfernt liegen. Ein neues  Urteil des Finanzgericht Düsseldorf vom 13.10.2011 gibt Ihnen jetzt mehr Freiheiten (Az. 11 K 4448/10 E). 

Bisher maximale Entfernung von 62 Kilometer

Wohnen Sie aus betrieblichen Gründen von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner entfernt und möchten Sie die Kosten für Ihre Zweitwohnung von der Steuer absetzen, so durfte diese bisher maximal 62 Kilometer vom Beschäftigungsort entfernt sein (BFH-Urteil vom 2.10.2008, Az. VI B33/08). Hier gibt es jetzt eine wichtige Erleichterung.

Finanzgericht Düsseldorf: Entfernung ist nicht entscheidend

Im aktuellen Fall wurde eine Zweitwohnung anerkannt, obwohl diese 141 Kilometer vom Beschäftigungsort entfernt lag. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter ist für die Anerkennung der Zweitwohnung nicht die Entfernung maßgeblich, sondern die Tatsache, dass sich die Zweitwohnung noch im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts befindet. Der Beschäftigungsort war von der Wohnung aus mit einer 1-stündigen Zugfahrt zu erreicht.

Mit unserem Tool „Doppelte Haushaltsführung“ können Sie ohne große Mühe ermitteln, in welcher Höhe ein Werbungskostenabzug möglich ist.

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