Vereinbaren Sie mit Bewerbern Gehaltsextras

Die Arbeitslosenzahlen in Deutschland gehen immer weiter zurück. Planen Sie auch, für 2012 neues Personal einzustellen? Wenn ja, sollten Sie zur Motivation Ihres künftigen Mitarbeiters dessen Gehalt steueroptimal planen. Das schaffen Sie durch Vereinbarung verschiedener Extras.

Typisches Beispiel:

Ein Bewerber hat eine Gehaltsvorstellung von 3.000 € brutto. Das liegt in Ihrem Budget. Aus den Bewerbungsunterlagen sehen Sie, dass er eine 3-jährige Tochter hat. Sie können ihm nun vorschlagen, das Bruttogehalt auf 2.750 € festzulegen und 250 € Zuschuss zum Kindergartenplatz zu bezahlen. Dieser Zuschuss ist nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz steuer- und abgabenfrei.

  klassische Auszahlung Gehaltsextra
Bruttogehalt 3.000 € 2.750 €
Gehaltsextra 0 € 250 €
Nettogehalt (inklusive Gehaltsextra) 2.132 € 2.241 €
hre Lohnkosten als Arbeitgeber 3.591 € 3.542 €

Fazit: Ihr Arbeitnehmer hat durch dieses Gehaltsextra jeden Monat 109 € mehr im Geldbeutel und Sie sparen jeden Monat immerhin 49 € Beiträge zur Sozialversicherung.

Praxis-Tipp:
Sollten Sie das erste Mal Gehaltsextras anbieten, empfiehlt es sich, einen Steuerberater einzuschalten, der die Weichen dafür stellt, dass die Extras auch wirklich steuer- und abgabenfrei bleiben. Beim Kindergartenzuschuss müssen übrigens Sie als Arbeitgeber die Originalrechnung aufbewahren.

Die 19 beliebtesten und effektivsten Extras stellen wir Ihnen hier vor.


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