Übernahme der Kosten zur Statusfeststellung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer
Betreiben Sie Ihre Geschäfte im Rahmen einer GmbH und sind Sie Gesellschafter-Geschäftsführer, stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Die Antwort bekommen Sie durch eine Statusfeststellung.
Lassen Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer von der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch durchführen, war bisher nicht klar, ob die im Zusammenhang mit diesem Verfahren anfallenden Kosten steuerlich absetzbar sind.
Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden nun jedoch, dass Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer die anlässlich der Statusfeststellung anfallenden Kosten (Beratungskosten, Ausfüllhilfe) als Werbungskosten abziehen dürfen (Urteil vom 6.5.2010, Az. VI R 25/09).
Übernahme der Kosten durch die GmbH
Da Ihnen die Kosten für das Statusfeststellungsverfahren also aus beruflichen Gründen entstehen, kann die GmbH Ihnen die Kosten steuer- und abgabenfrei erstatten.
Praxis-Tipp:
Damit das Finanzamt in der Übernahme der Kosten keine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen kann, sollte die Übernahme der Kosten eines Statusfeststellungsverfahrens im Arbeitsvertrag oder in einer extra getroffenen Vereinbarung schriftlich fixiert werden.
Informationen rund um das Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und die Antragsformulare erhalten Interessierte im Internetportal der Deutschen Rentenversicherung Bund hier.
