Lohnsteuerkarte 2010 bis auf weiteres auch in 2012 gültig

Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, verschiebt sich der Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) aus technischen Problemen bis auf weiters. Doch wie kommen Sie nun an die korrekten Lohnsteuerabzugmerkmale Ihres Arbeitnehmers ab 2012? Die Antwort kommt vom Sächsischen Staatministerium der Finanzen.

Bis zum endgültigen Start von ELStAM sollen Sie weiterhin auf die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 zurückgreifen, die ja bereits für das Jahr 2011 bei Ermittlung des monatlichen Lohnsteuerabzugs beibehalten wurde (Sächsisches Staatministerium der Finanzen, Medieninformation zum 20.11.2011).

Bei Änderungen zählt ELStAM-Informationsschreiben

Haben sich die Verhältnisse für den Lohnsteuerabzug Ihres Arbeitnehmers geändert (neuer Freibetrag, erstmals Kinderfreibetrag, neue Steuerklasse), können Sie auch die Daten des ELStAM-Informationsschreibens verwenden, das alle Arbeitnehmer in den Monaten Oktober bis November vom Finanzamt per Post zugeschickt bekommen haben.

Praxis-Tipp:
Sprechen Sie Ihren Arbeitnehmer also darauf an, ob sich die Verhältnisse zum Lohnsteuerabzug seit 2010 geändert haben oder ob Sie den Einbehalt der Steuer vorerst weiterhin nach den Daten der Lohnsteuerkarte 2010 vornehmen sollen. Möchte der Arbeitnehmer, dass die Daten seines ELStAM-Informationsschreibens zu Anwendung kommen, bewahren Sie eine Kopie davon bei seinen Lohnunterlagen auf.

Hier erhalten Sie weitere Infos zur Verschiebung von ELStAM.


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