Lohnsteuerabzug 2012: So reagieren Sie auf Nachfragen Ihrer Mitarbeiter
Ab 2012 hat die Papierlohnsteuerkarte endgültig ausgedient. Doch ganz ohne Papier geht es denn doch nicht. Denn Arbeitnehmer erhalten zwischen Oktober und Dezember nun per Post die Vorderseite ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Wir verraten Ihnen, wie Sie reagieren müssen, wenn Ihre Mitarbeiter mit dieser Bescheinigung bei Ihnen auftauchen.
Der erste Weg wird die Arbeitnehmer wohl zum zuständigen Bearbeiter im Lohnbüro führen. Doch den Weg kann sich der Arbeitnehmer eigentlich sparen. Denn der Auszug aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit den Angaben zur Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, anderen Freibeträgen und Religionszugehörigkeit) ist nur zur Überprüfung für den Arbeitnehmer gedacht.
Hat ein Arbeitnehmer nun einen Änderungsbedarf – beispielsweise weil er zwischenzeitlich geheiratet hat und eine andere Steuerklasse möchte oder ein Kind bekommen hat –, muss er schnell aktiv werden. Der Arbeitnehmer muss die Änderung bei dem für ihn zuständigen Finanzamt beantragen. Das Finanzamt ändert dann die Daten und Sie in der Lohnbuchhaltung greifen dann für die Gehaltsabrechnung elektronisch auf die Abzugsmerkmale ihres Mitarbeiters zu.
Praxis-Tipp:
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter also per Aushang oder im Intranet, dass sie in Kürze eine Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt erhalten werden, die nicht ans Lohnbüro weitergegeben werden muss. Es sind lediglich die Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls beim Finanzamt ändern zu lassen. Änderungen sollten möglichst zeitnah vorgenommen werden, damit sie bei der Lohnabrechnung Januar 2012 bereits berücksichtigt werden können.
In 2011 galt noch die Lohnsteuerkarte 2010 weiter. Ab 2012 muss der Arbeitgeber sich die Lohndaten seines Mitarbeiters elektronisch abrufen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Mit dem Tool „Lohnnebenkostenrechner“ können Sie auf einfache Weise die Höhe der Lohnnebenkosten – einschließlich Multiplikatoreffekte – ermitteln. Interessiert? Dann klicken Sie hier.
