Das Warten auf die Karten: Das ändert sich beim Lohnabzug 2011

Spätestens im Jahr 2012 gehören die Ausstellung der Lohnsteuerkarten durch die Gemeinde und das Aushändigen der Karte an den Arbeitgeber der Vergangenheit an. Im Jahr 2012 startet das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz (ELStAM). Doch bereits 2011 ergeben sich erste Änderungen.

Das Bundesfinanzministerium informiert in einem ausführlichen Infoschreiben darüber, was sich 2012 alles ändern wird, und vor allem, welche Änderungen im Übergangszeitraum 2011 zu beachten sind (Schreiben vom 5.10.2010, Az. IV C 5 – S 2363/07/0002-03). Danach gelten für 2011 folgende Besonderheiten:

  • Die Gemeinden stellen bereits für das Steuerjahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Ihr Unternehmen behält also die Lohnsteuerkarten 2010 seiner Mitarbeiter und berechnet die Lohnsteuer 2011 nach den bisherigen Eintragungen.
  • Die Lohnsteuerkarten 2010 dürfen Sie 2011 noch nicht vernichten. Möchte Ihr Arbeitnehmer beim Finanzamt Änderungen für 2011 eintragen lassen (Freibetrag, Kinder, Steuerklasse), müssen Sie ihm die Lohnsteuerkarte 2010 vorübergehend aushändigen.
  • Beendet ein Arbeitnehmer in 2011 sein Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm innerhalb einer angemessenen Zeit seine Lohnsteuerkarte 2010 aushändigen.
     

Praxis-Tipp: Die Lohnsteuerkarten 2010 dürfen erst vernichtet werden, wenn ELStAM ab 2012 zur Anwendung kommt. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter zudem darauf hin, dass Änderungen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge) ausschließlich vom Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Die Gemeinde ist dafür nicht mehr zuständig.

Fehlt Ihnen die Identifikationsnummer Ihres Mitarbeiters, können Sie diese künftig online abfragen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.


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