Beachten Sie diese neuen Regeln ab 1.12.2012
Bei der Lohnabrechnung für Dezember müssen Sie als Arbeitgeber 2 Neuerungen bei der Lohnsteuer und bei der Sozialversicherung beachten. Welche Neuerungen das sind, erfahren Sie im Folgenden.
Änderung Nummer 1: Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Bei der Lohnabrechnung für Dezember 2011 müssen Sie bei Ermittlung des Lohnsteuerabzugs einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € berücksichtigen (bisher 920 €). Das schreibt das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor.
Tipp: Bitten Sie den Anbieter Ihrer Gehaltssoftware um ein Update.
Änderung Nummer 2: Neues Schlüsselverzeichnis bei Meldungen zur Sozialversicherung
Bei der Sozialversicherung gelten für Meldezeitträume nach dem 30.11.2011 neue Regeln. Die Meldungen müssen dann erstmals mit einem Tätigkeitsschlüssel versehen sein. Die Ermittlung dieses Tätigkeitsschlüssels ist online über bns-ts.arbeitsagentur.de/ möglich.
Praxis-Tipp:
Haben Sie während der stressigen Vorweihnachtszeit nicht die Zeit, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern, sollten Sie unbedingt einen Steuerberater mit der Umsetzung dieser beiden Aufgaben betreuen. Denn andernfalls sind die Meldungen für Dezember aus lohnsteuerlicher bzw. abgabenrechtlicher Sicht entweder fehlerhaft oder nicht möglich.
Sie möchten wissen, was Ihr Mitarbeiter Sie eigentlich kostet? Nutzen Sie unser Tool hier und Sie sind schnellstens im Bilde.
