Auslandsreisekosten: neue Pauschbeträge ab 2012

Werden Arbeitnehmer Ihres Unternehmens im Ausland tätig, können Sie ihnen je nach Reiseland bestimmte Pauschbeträge für Verpflegung und Unterkunft steuer- und abgabenfrei erstatten. Ab 2012 gelten für einige Reiseländer neue Pauschbeträge.

Pauschbeträge bei Auslandsreise aus der Sicht des Arbeitgebers

Die neuen, ab 1.1.2012 gültigen Pauschbeträge für Verpflegung und für Übernachtungen anlässlich einer beruflichen Auslandsreise Ihres Mitarbeiters können Sie dem neuen Schreiben des Bundesfinanzministeriums entnehmen (BMF, Schreiben vom 8.12.2011, Az. IV C 5 – S 2353/08/10006:002).

Folgende Besonderheiten haben Sie bei der Erstattung der neuen Pauschbeträge zu beachten:

  • Ist das Reiseland in der Tabelle des BMF-Schreibens vom 8.12.2011 nicht aufgeführt, verwenden Sie die Pauschbeträge des Landes Luxemburg.
  • Bei Reisen ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag immer nach dem Land, das Ihr Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.

Praxis-Tipp:
Diese Pauschbeträge für Verpflegung gelten auch für Sie als Unternehmer, wenn Sie geschäftlich im Ausland unterwegs sind. Die Pauschbeträge für Übernachtung anlässlich einer Auslandsreise sind für Sie jedoch tabu. Denn als Betriebsausgaben erkennt das Finanzamt die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten zum Abzug an.

Sie möchten wissen, welche Reisekosten Sie dem Finanzamt präsentieren können? Wenn ja, klicken Sie hier.


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