
Auch in der Altersteilzeit besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte auf die Sie achten sollten, wie Sie die speziellen Regeln anwenden erfahren sie im folgenden Beitrag.
mehrBei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer gelten bei Altersteilzeit einige Sonderregeln. Dies gilt es genau zu beachten.
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Für den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich müssen Sie die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ermitteln. Hier ist Sorgfalt vonnöten,denn auch kleinere Fehler können hier zu hohen Steuernachzahlungen führen.
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Einige Mitarbeiter beklagen sich bestimmt über hohe Lohnsteuern. Für diese Mitarbeiter haben Sie gute Nachrichten: Es gibt Freibeträge, die den Einfluss der Lohnsteuer etwas abfedern, dies gilt jedoch nur bei korrekter Anwendung. Worauf Sie achten müssen lesen hier:
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Stellt Ihr Unternehmen Arbeitskräfte aus dem EU-Ausland ein, stellen sich die Fragen, ob für diese Mitarbeiter die Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit greifen und welche Besonderheiten für EU-Arbeitnehmer lohnsteuerlich zu beachten sind. Die wichtigsten Antworten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und was sich zum 1.5.2011 geändert hat, erfahren Sie in den folgenden Passagen.
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In puncto Lohnsteuer kommen unruhige Zeiten auf Arbeitgeber zu. Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 sind umzusetzen, der Bundesfinanzhof hat endlich seine Urteile zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen gesprochen und schlimmstenfalls müssen viele der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 wegen eines Fehlers des Softwareanbieters neu ausgestellt werden.
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Meldet sich der Lohnsteuerprüfer des Finanzamts bei Ihrem Betrieb an, bedeutet das meist hohe Steuernachzahlungen. Denn kaum in einem Gebiet des Steuerrechts gibt es so viele Sonderregeln und Ausnahmen wie bei der Lohnsteuer. In den Lohnsteuerrichtlinien 2011 wurden zur Lohnsteuer erfreulicherweise zahlreiche Neuregelungen und Klarstellungen aufgenommen.
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Immer mehr Unternehmen legen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter gegenüber Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern ein einheitliches Erscheinungsbild abgeben. Dadurch soll das Firmenimage noch weiter verbessert werden. Einheitliche „Berufskleidung“ tragen aber längst nicht nur Mitarbeiter, die beispielsweise im Service, im Vertrieb und im Verkauf tätig sind. Auch von Führungskräften wird zunehmend erwartet, dass sie zu Repräsentationszwecken einheitlich gestaltete Kostüme bzw. Anzüge tragen.
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In international ausgerichteten Unternehmen gehört die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland zum betrieblichen Alltag. Ob die Arbeitnehmer nun die unternehmensinternen Standards auch bei Zulieferern im Ausland durchsetzen, bei ihnen einen Mangel an qualifizierten Fachkräften ausgleichen oder ganz einfach „nur“ Erfahrungen im Ausland sammeln sollen: In allen diesen Fällen stellen sich immer wieder die Frage, wie der Arbeitslohn dieser Arbeitnehmer nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Zweifelsfällen steuerlich zu behandeln ist. Die Antworten darauf liefert der Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14.9.2006 (Az. IV B 6 – S 1300 – 367/06).
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Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Weihnachtsfeier sind lohnsteuerfrei, wenn Sie die „Spielregeln“ beachten. Und das bedeutet vor allem, dass es sich um eine übliche Betriebsveranstaltung handelt und Sie die 110-€-Grenze penibel einhalten.
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