
Der bereits für 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und der erstmalige Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerk -male durch Sie als Arbeitgeber verzögern sich weiter. Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt damit auch für das Jahr 2012 gültig.
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