Körperschaftsteuererklärung 2011 per ELSTER übermitteln

Das Finanzamt erwartet von Ihnen, dass Sie bereits die Körperschaftsteuererklärung 2011 in elektronischer Form ans Finanzamt schicken. Doch geht das überhaupt schon und, wenn ja, welche Besonderheiten haben Sie bei der Übermittlung zu beachten? Das Bayerische Landesamt für Steuern hat hierzu in einer Verfügung Stellung genommen.

Damit die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung 2011 ans Finanzamt möglich ist, ist Folgendes zu beachten (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 30.9.2011, Az. O 2280.1.1-4/16 St12):

  • Die Finanzverwaltung erweitert die ELSTER-Software um die Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung ab dem Steuerjahr 2011.
  • Sie müssen sich vor der Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung per ELSTER beim Finanzamt authentifizieren lassen.
  • Wie bei der Einkommensteuererklärung wird bei der elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung auch eine komprimierte Erklärung erstellt.

Praxis-Tipp:
Klären Sie wie bei der E-Bilanz mit Ihrem Softwareanbieter und Ihrem Steuerberater, ob Sie die Voraussetzungen zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuer bereits erfüllen und welche Anpassungen Sie gegebenenfalls noch vornehmen müssen.

Bevor Sie eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen können, verraten wir Ihnen hier die Besonderheiten bei der Einkommensermittlung.


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