Darlehen an GmbH: So vermeiden Sie Probleme mit dem Finanzamt
Sind Sie Gesellschafter einer GmbH und gewähren der GmbH ein Darlehen, müssen Sie bei der Festlegung der Zinsen Konditionen wie zwischen der GmbH und fremden Geldgebern berücksichtigen. Doch wie weisen Sie dem Finanzamt nach, was fremdüblich ist?
Wie bei Gehalts- oder Mietzahlungen der GmbH an ihren Gesellschafter müssen auch bei Zinszahlungen die Grundsätze des Fremdvergleichs berücksichtigt werden. Bei unangemessen hohen Zahlungen droht die Festsetzung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Unterstellt das Finanzamt eine vGA, hat das steuerlich folgende Konsequenzen:
- Ebene der GmbH: Die unangemessenen Zahlungen an den Gesellschafter werden beim zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet.
- Ebene des Gesellschafters: In Höhe des unangemessenen Teils der Zahlungen liegen beim Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass Darlehenszinsen nur als angemessen eingestuft werden, wenn die Marktüblichkeit gegeben ist (Urteil vom 9.3.2011, Az. 12 K 12267/07; veröffentlicht im Oktober 2011).
Praxis-Tipp:
Um steuerlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie vor der Vereinbarung der Zinsen für ein der GmbH gewährtes Darlehen mehrere Banken kontaktieren und um schriftliche Angebote bitten. Das Angebot mit dem höchsten Zinssatz bewahren Sie bei Ihren Geschäftsunterlagen als Nachweis für die vereinbarten Zinsen auf.
Risiken und Folgen einer GmbH. Hier erfahren Sie mehr über die vGA.
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