Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz verkündet

Schon der Name dieses neuen Gesetzes lässt nichts Gutes erahnen. Tatsächlich enthält das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz einige neue steuerliche Vorschriften, die es in sich haben. Insbesondere bei Familien-GmbHs drohen ab 2012 Probleme.

Denn im Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde auch das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz geändert. In § 7 wurde ein neuer Absatz 8 eingefügt. Danach wird in folgenden Fällen Schenkungsteuer fällig:

  • Einlage: Leistet ein Gesellschafter freiwillig eine Einlage in die Gewinnrücklagen der GmbH, steigt der Wert der GmbH-Anteile auch beim anderen Gesellschafter. Folge ab 2012: In Höhe der Wertsteigerung liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor.
  • Gehalt: Beschließt ein beherrschender GmbH-Gesellschafter, dass die GmbH ein überhöhtes Gehalt an einen Familienangehörigen ausbezahlt, ist das ab 2012 auch ein Fall für die Schenkungsteuer.

Praxis-Tipp:
Solche Werterhöhungen und überhöhten Gehaltszahlungen dürften meist nur dann vorkommen, wenn es sich um eine Familien-GmbH handelt. Planen Sie also im Jahr 2012 Einlagen oder die Erhöhung von Gehältern engestellter Verwandter, halten Sie sicherheitshalber Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Bis zum Start des neuen Steuerjahrs haben Sie noch Zeit, gezielte Steuerstrategien umzusetzen. Hier die 40 besten Last-Minute-Steuerstrategien.


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