
Betreibt Ihr Unternehmen in mehreren Gemeinden Filialen oder wurden Bauarbeiten und Montagen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten in einer Gemeinde ausgeführt, muss Ihr Unternehmen in mehreren Gemeinden Gewerbesteuer bezahlen. Wie viel Gewerbesteuer welcher Gemeinde zusteht, wird durch die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ermittelt.
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Beschränkt sich die Tätigkeit Ihres Unternehmens auf die Verwaltung von Grundvermögen, haben Sie 2 Möglichkeiten: Entweder Sie beantragen die normale Kürzung für Grundbesitz oder Sie stellen einen Antrag auf die erweiterte Grundstückskürzung. Bei der 2. Variante beträgt Ihr Gewerbeertrag bestenfalls 0 €.
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Ist Ihre GmbH an einer in- oder ausländischen Personengesellschaft beteiligt, sind die ihr zugewiesenen Gewinne bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abzuziehen und Verluste sind hinzuzurechnen. Veräußert Ihre GmbH die Anteile an der Personengesellschaft, gilt bei der Gewerbesteuer eine Besonderheit.
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Aufgrund Ihrer Gewerbesteuererklärung ermittelt das Finanzamt den Gewerbeertrag sowie den Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen der Gemeinde mit, in der Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte hat. Doch was passiert, wenn das Finanzamt Fehler gemacht hat?
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