Gewerbesteuer: Info-Schreiben zur Hinzurechnung
Kennen Sie diese Situation? Sie erstellen Ihre Steuererklärungen und bei Ermittlung des Gewerbeertrags tauchen auf einmal zig Fragen auf. Grund sind die neuen Hinzurechnungsregeln, die seit 2008 greifen und aufgrund mangelnder Informationen zahlreiche Fragen aufwerfen. Der Entwurf eines Info-Schreibens sorgt nun jedoch für mehr Durchblick.
Nach mehreren Beratungen haben die obersten Finanzbehörden der Länder am 30.8.2011 einen Entwurf eines überarbeiteten gleich lautenden Erlasses veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen sollen Gegenstand einer Verbandsanhörung werden.
Insbesondere folgende Regeln dürften für Ihr Unternehmen von besonderem Interesse sein:
- Mietet ein Bauunternehmer Baumaschinen an, ist die Miete nach § 8 Nr. 1d und e Gewerbesteuergesetz dem Gewerbeertrag anteilig hinzuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn die Anmietung lediglich stunden- oder tageweise erfolgt.
- Bei Verträgen über kurzfristige Hotelnutzung oder bei kurzfristigen Kfz-Mietverträgen scheidet eine Hinzurechnung der Zahlungen zum Gewerbeertrag dagegen grundsätzlich aus.
- Aufwendungen für die Überlassung ungeschützter Rechte (Erfindungen, Know-how, Firmenwert, Kundenstamm) unterliegen nicht der Hinzurechnung.
Praxis-Tipp:
Enthält der Entwurf nachteilige Aussagen für ihr Unternehmen, wenden Sie sich an den für Ihre Branche zuständigen Verband und bitten Sie darum, dass der Verband dem Bundesfinanzministerium seine Meinung zu dieser Thematik mitteilt und gegebenenfalls Änderungsanträge stellt. Der Verband, der die beste Lobbyarbeit betreibt, kann noch eine Änderung des Entwurfs des gleich lautenden Ländererlasses durchboxen.
In welcher Höhe die einzelnen Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag zu berücksichtigen sind, erläutern wir Ihnen in unserem Praxisbeitrag hier.
