
Als Steueroase wird eine Gemeinde bezeichnet, die einen besonders niedrigen Hebesatz aufweist. Ein Landrat hat allerdings die Befugnis, kommunalaufsichtlich gegen eine derartige Steueroase vorzugehen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Schleswig (Urteil vom 21.6.2011, Az. 2 MB 30/11) hervor.
mehr