Verzögerungsgeld: Neuer Fragen-Antworten-Katalog des BMF
Haben Sie die Betriebsprüfung im Haus und lassen die Anfragen und Anforderungen des Betriebsprüfers unbeantwortet, kann das teuer werden. Denn die Prüfer setzen in solchen Fällen immer häufiger ein Verzögerungsgeld fest. Warum Sie das unbedingt vermeiden sollten, erfahren Sie in den folgenden Passagen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zum Thema Betriebsprüfung und Verzögerungsgeld einen Fragen-Antworten-Katalog in seinem Internet-Portal veröffentlicht (Stand: 28.9.2011). In dem Infopapier ist Folgendes neu geregelt:
- Ein Verzögerungsgeld kann auch gegen Kleinstunternehmer festgesetzt werden. Das Finanzamt möchte mit dem Verzögerungsgeld die nicht zeitnahe Vorlage von geforderten Unterlagen betrafen.
- Das Verzögerungsgeld wird meist mit 2.500 € festgesetzt. Selbst wenn der Unternehmer die Unterlagen danach vorlegt, zahlt das Finanzamt das Verzögerungsgeld nicht mehr zurück.
- Schlampt der Steuerberater und legt die geforderten Unterlagen nicht vor, wird das Verzögerungsgeld nicht gegen ihn, sondern stets gegen den geprüften Unternehmer festgesetzt.
- Das Verzögerungsgeld muss nicht schriftlich angedroht werden.
Praxis-Tipp:
Nach Einleitung eines Strafverfahrens ist dagegen von der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes abzusehen, wenn der Unternehmer sich durch die Vorlage der geforderten Unterlagen selbst belasten würde.
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