Betriebsprüfung: So vermeiden Sie hohe Zinszahlungen
Eine Betriebsprüfung umfasst grundsätzlich zwischen 3 und 5 Jahren. Das Problem dabei: Beginnt die Betriebsprüfung für die Jahre 2006 bis 2009 im Jahr 2011 und wird die Prüfung voraussichtlich Anfang 2012 abgeschlossen sein, drohen bei Steuernachzahlungen enorme Nachzahlungszinsen.
Um die Nachzahlungszinsen so gering wie möglich zu halten, sollten Betriebsinhaber aktiv werden und das Finanzamt darum bitten, die Prüfung baldmöglich zu beginnen bzw. nur noch einen 3 Jahre umfassenden Prüfungszeitraum zu wählen.
Der Zinslauf beginnt immer im 14. Monat nach Ablauf des Steuerjahrs. Für das Steuerjahr 2006 beginnt der Zinslauf also am 1.4.2008.
Beispiel:
Das Finanzamt wartet, bis 5 ungeprüfte Jahre aufgelaufen sind. In 2011 wird eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2005 bis 2009 erlassen. Geht man davon aus, dass die Prüfung am 1.3.2012 abgeschlossen sein wird, bedeutet das bei Steuernachzahlungen folgende Verzinsungen:
| 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | |
| Steuernachzahlungen | 50.000€ | 20.000€ | 30.000€ | 20.000€ | 10.000€ |
| Zinsen 0,5 % pro Monat | 29,5% | 23,5% | 17,5% | 11,5% | 5,5% |
| Nachzahlungszinsen | 14.750€ | 4700€ | 5250€ | 2300€ | 550€ |
Praxis-Tipp:
Je kürzer also der Abstand zwischen Ende des Wirtschaftsjahrs und dem Beginn der Prüfung ist, desto weniger Zinsen werden auf die Steuernachforderungen fällig. Werden Sie deshalb selbst aktiv, wenn Sie für Ihren Großbetrieb lange nicht vom Finanzamt bezüglich des Prüfungsbeginns hören.
Fallen die Zinsen übrigens zur Einkommen- Körperschaft- oder Gewerbesteuer an, sind die Zahlungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Kurios wird es jedoch bei Erstattungszinsen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
