Auffälligkeiten beim Chi-Test: nicht immer ein Problem

Läuft bei Ihnen derzeit eine Betriebsprüfung, müssen Sie darauf gefasst sein, dass Ihnen der Prüfer Auswertungen der Finanzamtssoftware Idea vorlegt, nach denen steuerliche Ungereimtheiten vorliegen. Doch hat der Prüfer keine anderen negativen Feststellungen, haben Sie nichts zu befürchten.

Die Richter des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz haben in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass durch den Chi-Test aufgedeckte Schwierigkeiten für sich alleine betrachtet keine automatische Zuschätzung beim Gewinn und Umsatz rechtfertigen (Urteil vom 24.8.2011, Az. 2 K 1277/10; Pressemitteilung FG vom 2.11.2011).

Darum ging es in dem Streitfall

Ein Unternehmer hatte die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt. Da die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen nicht gewährleistet war, führte der Prüfer des Finanzamt mit der Software Idea einen Chi-Test durch, der eine 100%ige Manipulationswahrscheinlichkeit ergab. Doch da der Prüfer keine Feststellungen für tatsächliche Manipulationen hatte, verboten die Richter des FG Rheinland-Pfalz Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz.

Praxis-Tipp:
Sollte der Prüfer des Finanzamts anlässlich eines Chi-Tests mögliche Ungereimtheiten aufdecken, muss er also weitere handfeste Mängel in der Buchführung nachweisen, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung infrage zu stellen und um Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz vornehmen zu dürfen. Schalten Sie hier unbedingt Ihren Steuerberater ein.

Diese Unterlagen darf der Prüfer während einer digitalen Betriebsprüfung von Ihnen zur Einsicht anfordern. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Hilfe, der Betriebsprüfer kommt. Wie Sie sich verhalten sollten, verraten wir Ihnen hier.


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