Digitale Betriebsprüfung

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20.01.10

Bußgeldverfahren und Strafverfahren gegen Steuerverantwortliche

Strafverfahren gegen Steuerverantwortliche

Durch eine Änderung der Betriebsprüfungsordnung soll es für die Finanzbehörden jetzt noch einfacher sein, gegen Steuerverantwortliche in Unternehmen ein Bußgeldverfahren oder sogar ein Strafverfahren einzuleiten. Ist das richtig?


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02.10.09

Betriebsprüfung: Aufbewahrung von Kontoauszügen bei Online-Banking

digit

Wir setzen in unserem Unternehmen Online-Banking ein, um Kosten zu sparen. Von Kollegen habe ich gehört, dass wir die Kontoauszüge auf Papier für eine etwaige Betriebsprüfung aufbewahren müssen, obwohl wir die von unserer Bank gelieferte Software einsetzen. Ist das richtig?


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27.07.09

Klärung der Umsätze durch Zeitreihenvergleich bei Betriebsprüfung

Durch Zeitreihenvergleich können bei einer Betriebsprüfung nicht verbuchte Umsätze aufgedeckt werden

Bei uns (größere Systemgastronomie) findet gerade eine Betriebsprüfung statt. Dabei hat der Prüfer erwähnt, dass er einen Zeitreihenvergleich durchführen wird. Was bedeutet dies und welche Konsequenzen müssen wir fürchten?


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Was Sie mit der Schnüffel-Software des Finanzamts selbst checken können

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Die folgende Übersicht verrät Ihnen, was Sie mit der Schnüffel-Software des Finanzamts selbst checken können.


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Schnellübersicht: Welche Unternehmensdaten bei der digitalen Betriebsprüfung steuerlich relevant sind

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Die digitale Betriebsprüfung erleichtert es dem Finanzamt spürbar, die Unternehmen steuerlich auf Herz und Nieren zu prüfen. Kein Wunder, dass es im Betriebsalltag immer wieder zum Streit darüber kommt, auf welche Daten die Betriebsprüfer überhaupt zugreifen dürfen. Die folegende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick, welche Unternehmensdaten hinsichtlich der digitalen Betriebsprüfung steuerlich relevant sind und steht Ihnen hier zum Download bereit.


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Digitale Betriebsprüfung: alles über den Datenzugriff des Fiskus

digitale Betriebsprüfung

Die Finanzämter sind berechtigt, die von Ihnen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Unternehmensbuchführung im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung anhand eines elektronischen Datenzugriffs zu kontrollieren. Der elektronische Datenzugriff ist gesetzlich in §§ 146 Abs. 5, 147 Abs. 2, 5, 6 und 200 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Die Einzelheiten, die Sie, aber auch Prüfer des Finanzamts beachten müssen, regelt das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.7.2001, Az. IV D 2 – S 0316 – 136/01 (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – GDPdU).


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09.11.11

Auffälligkeiten beim Chi-Test: nicht immer ein Problem

Ist zeitnahe Betriebsprüfung statt der Anschlussprüfung zulässig?

Läuft bei Ihnen derzeit eine Betriebsprüfung, müssen Sie darauf gefasst sein, dass Ihnen der Prüfer Auswertungen der Finanzamtssoftware Idea vorlegt, nach denen steuerliche Ungereimtheiten vorliegen. Doch hat der Prüfer keine anderen negativen Feststellungen, haben Sie nichts zu befürchten.


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06.12.10

Das müssen Sie bei Aufbewahrung digitaler Unterlagen und Bargeschäften beachten

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Stellen Sie sich vor, Sie sind steuerlich ständig darauf bedacht, alles richtig zu machen. Doch nach einer digitalen Betriebsprüfung drohen hohe Steuernachzahlungen? Das ist leider keine Seltenheit. Grund sind die nicht erfüllten Vorgaben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen.


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Körperschaftsteuererklärung, 28.04.10

Einbringungsvorgänge: Beachten Sie die Stichtagsregelung zum 31.5.2010

Steuern

Wurde ab 2007 ein Einzelunternehmen, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil zu Buch- oder Zwischenwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, mussten Sie bisher keinen Einbringungsgewinn versteuern. Dabei bleibt es aber nur dann, wenn Sie sich an einige Spielregeln halten.


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Lieferantenerklärung – Was Sie darüber wissen sollten

Wenn Sie Präferenznachweise erstellen, benötigen Sie Nachweise über die Ursprungseigenschaft Ihrer Ware. Zur Informationsweitergabe innerhalb der EU wurde die Lieferantenerklärung geschaffen. Der Lieferant macht darin Angaben über die Eigenschaft der Ware hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln.

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