Steuerstrategie zum Jahresende: Rürup-Verträge zertifizieren lassen
Sind Sie Unternehmer und haben vor dem 1.1.2010 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen, dürfen Sie sich Jahr für Jahr über einen steigenden Sonderausgabenabzug für die Beitragszahlungen freuen. In 2010 durften Sie 70 % der Beiträge abziehen, im Jahr 2011 sind es bereits 72 %. Doch in vielen Fällen droht ein Abzugsverbot.
Denn obwohl der Gesetzgeber klar definiert hat, welche Voraussetzungen eine Rürup-Police erfüllen muss, damit Sonderausgaben abgezogen werden dürfen, haben viele Versicherungsunternehmen Extrawünsche in den Vertrag mit aufgenommen – die teilweise zum Verlust des Sonderausgabenabzugs führten. Aus diesem Grund führte der Gesetzgeber wie bei Riester-Verträgen ab 2010 eine Zertifizierung ein.
Für Rürup-Verträge, die vor dem 1.1.2010 abgeschlossen wurden, räumte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis 30.6.2011 ein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Altverträge auf die neuen, zertifizierten Verträge umgestellt werden. Ohne Umstellung ist der Sonderausgabenabzug für die Beitragszahlungen für die Jahre 2010 und 2011 verloren.
Praxis-Tipp:
Diese Übergangsregelung wurde nun bis 31.12.2011 verlängert. Das bedeutet im Klartext: Haben Sie vor dem 1.1.2010 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen und bisher nicht in einen zertifizierten Vertrag umwandeln lassen, sollten Sie das schleunigst beantragen. Andernfalls verlieren Sie Ihren Sonderausgabenabzug.
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