Kinderbetreuungskosten: nur noch 2011 als Betriebsausgaben abziehbar

Sind Sie Einzelunternehmer, dürfen Sie erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben von Ihrem Gewinn abziehen. Vorteil: Dadurch mindert sich auch Ihre Gewerbesteuerbelastung. Da dieses Privileg jedoch ab 2012 kippt, sollten Sie bis zum Jahresende noch aktiv werden. Worum es dabei geht, verraten wir Ihnen in den folgenden Passagen.

Liegen die Voraussetzungen bei Ihnen vor, dass Sie Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen dürfen (beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung, dauernd krank oder behindert), sparen Sie sich durch den Abzug Gewerbesteuer. Dann nämlich, wenn der Hebesatz der Gemeinde bei rund 380 % liegt.

Auf Änderungen 2012 reagieren

Im Jahr 2012 treten beim Abzug der Kinderbetreuungskosten zahlreiche Vergünstigungen in Kraft. Im Gegenzug dürfen die Kinderbetreuungskosten ab 2012 aber nur noch als Sonderausgaben und nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Gewerbesteuerersparnis ist damit also ab 2012 dahin. Abziehbar sind 2012 aber nach wie vor 2/3 der Kinderbetreuungskosten, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr und Kind.

Praxis-Tipp:
Es kann sich deshalb lohnen, die Kinderbetreuungskosten für 2012 bereits im Jahr 2011 zu entrichten, um die Höchstgrenze von 4.000 € pro Jahr und Kind letztmals in 2011 vom Gewinn abziehen zu können. Lassen Sie Ihren Steuerberater eine Vergleichsrechnung durchführen, ob sich die vorgezogene Zahlung der Kinderbetreuungskosten für Sie finanziell lohnt.

Weitere 40 Top-Strategien zum Jahreswechsel 2011/2012 bieten wir Ihnen hier an.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Lieferantenerklärung – Was Sie darüber wissen sollten

Wenn Sie Präferenznachweise erstellen, benötigen Sie Nachweise über die Ursprungseigenschaft Ihrer Ware. Zur Informationsweitergabe innerhalb der EU wurde die Lieferantenerklärung geschaffen. Der Lieferant macht darin Angaben über die Eigenschaft der Ware hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln.

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung: 

  1. Umsatzsteuerrechner
  2. PWB-Rechner
  3. Skontorechner
  4. Grunderwerbssteuerrechner

Wie nutzen Sie Rechnungswesen-Antwort.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, Rechnungswesen-Antwort.de zu nutzen